Geförderte Altersvorsorge

Vorsorge

Staatliche geförderte Altersvorsorge

Informieren Sie sich über die Auswirkungen der Rentenreformgesetze auf Ihre Versorgung und die staatlichen Förderungsmöglichkeiten der privaten Altersvorsorge. Was können Sie tun und welche Alternativen bieten sich an?
Mit der fondsgebundenen Rentenversicherung Basis Renteinvest fließt ein Großteil Ihrer Sparbeiträge in lukrative Investmentfonds. So nutzen Sie für Ihre Altersvorsorge nicht nur die staatliche Förderung, sondern profitieren außerdem von den Anlagechancen der Kapitalmärkte.

Basis Renteinvest ist ein Produkt der Schicht 1 gemäß dem Alterseinkünftegesetz. Sie sichert Ihnen mit staatlicher Förderung eine lebenslange monatliche Altersrente.


Leistungen

  • Lebenslange Rentenzahlung
  • Flexibler Rentenbeginn ab Vollendung des 62. Lebensjahres
  • Jährliche Zuzahlungsmöglichkeit bis zu den gesetzlichen Höchstgrenzen (23.362 EUR Ledige /46.724 EUR zusammen veranlagte Ehegatten und eingetragene Lebenspartner)
  • Beitragsstundung bei Zahlungsschwierigkeiten
  • Inflationsschutz durch „dynamische Beitragserhöhung“
  • Angesammeltes Vermögen ist in der Ansparphase innerhalb gesetzlicher Grenzen insolvenz geschützt und Hartz IV- sicher
  • Kombination mit Beitragsdepot möglich
  • Hinterbliebenenschutz möglich*
  • Zusätzliche – steuerlich geförderte – Absicherung der Berufsunfähigkeit möglich

*Hinterbliebenenleistung im Todesfall
Im Falle des Todes in der Ansparphase erhalten Ihre Hinterbliebenen* eine Rentenzahlung aus dem zum Zeitpunkt des Todes vorhandenen Hinterbliebenenguthaben. Darüber hinaus kann auch für den Fall des Todes in der Rentenzahlungszeit eine Hinterbliebenenleistung vereinbart werden.

* Es gilt der gesetzliche Hinterbliebenenbegriff: Ehegatte/eingetragener Lebenspartner des Steuerpflichtigen und Kinder im Sinne des § 32 EStG.


Zertifizierte Basisrente

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bzw. das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat das gesamte Basisrenten-Produktangebot der Zurich Gruppe Deutschland zertifiziert.

Hintergründe der Zertifizierung
Mit dem Ziel, den Finanzämtern sowie den Kunden und den Produktanbietern mehr Handlungssicherheit zu geben und sicherzustellen, dass der abgeschlossene Vertrag den gesetzlichen Kriterien nachkommt, müssen für das Neugeschäft seit April 2010 alle Produkte von der BaFin bzw. dem BZSt zertifiziert werden.
Sie kennen den Begriff Rentenlücke? Aber wie wirkt sich diese für Sie aus und was können Sie dagegen unternehmen? Sicher ist, die Grundversorgung sollte im Alter abgesichert sein und deshalb ist die private Vorsorge so wichtig. Der Staat kann Sie hierbei unterstützen.  

Bei der Altersvorsorge mit VarioInvest FörderRente steckt Ihr Geld immer in der passenden Anlage. Das ist bequem und schafft Sicherheit.


Förderung

  • Für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, z. B. Angestellte, Arbeiter, Landwirte – aber auch für Beamte
  • Für Alleinstehende, Geringverdiener und Familien besonders lohnend
  • Volle Zulagen ab einem Jahresbeitrag von 4 % des im jeweiligen Vorjahr erzielten Bruttoeinkommens


Zulagen

  • 154 EUR jährliche Grundzulage
  • 85 EUR jährliche Kinderzulage pro Kind bzw. 300 EUR jährlich für jedes ab dem 01.01.2008 geborene Kind
  • 200 EUR einmaliger Berufseinsteiger-Bonus bis 25 Jahre
  • Beiträge bis zu 2.100 EUR pro Förderberechtigtem jährlich in der Ansparphase steuerlich begünstigt; bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften mit einer mittelbar förderberechtigten Person sind es max. 2.160 EUR – soweit durch Zulagen noch nicht ausgeschöpft


Flexibilität

  • Beitragspausen können jederzeit vereinbart werden
  • Beitragshöhe ist flexibel anpassbar
  • Zum Rentenbeginn Kapitalauszahlung von bis zu 30 % möglich
  • Wohn-Riester zur Finanzierung eines Eigenheims


Renditemöglichkeiten

  • Gemanagtes Anlagemodell
  • Börsentägliche Überprüfung der Anlageverteilung
  • Fondsanlage in Aktien, Staatsanleihen und Unternehmensanleihen


Schutz

  • Kapitalschutz zum Ende der Ansparphase und zusätzliche Ertragssicherung in den letzten fünf Jahren
  • Vertragsguthaben kann förderunschädlich an Ehepartner und eingetragene Lebenspartner vererbt werden
  • Hartz-IV-sicher während der Ansparphase (§ 12 (2) Nr. 2 SGB II)
Der Klassiker bei der betrieblichen Altersvorsorge ist die Direktversicherung durch Entgeltumwandlung. Viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben diesen Durchführungsweg gewählt. Die Direktversicherung eignet sich besonders für Arbeitnehmer, die frühzeitig in die betriebliche Altersvorsorge einsteigen wollen.


Was ist eine Direktversicherung?

Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer einen Versicherungsvertrag auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Versicherte Person ist dabei der Arbeitnehmer.
Die Direktversicherung kann sowohl arbeitgeberfinanziert als auch arbeitnehmerfinanziert sein. Mischmodelle mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeteiligung sind ebenfalls möglich.


Besteuerung und Sozialversicherung

Beiträge in eine Direktversicherung sind bis zu 4 Prozent p. a. der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung steuerabgabenfrei und sozialabgabenfrei.

Sofern es sich um eine Neuzusage handelt und kein nach § 40b EStG pauschalbesteuerter Vertrag besteht, können zusätzlich 1.800 EUR steuerfrei eingezahlt werden. Dieser Betrag ist jedoch von Beginn an sozialabgabenpflichtig.
Erst die zur Auszahlung kommenden Leistungen sind in voller Höhe zu versteuern - dann aber in der Regel mit einem geringeren Steuersatz als im aktiven Berufsleben. Pflichtversicherte und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte müssen aus diesen Leistungen zusätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.


Leistungen

  • lebenslange garantierte Rentenleistungen
  • Wahlmöglichkeit zwischen laufenden Rentenzahlungen oder einmaliger Kapitalleistung. Alternativ ist auch eine Teilkapitalisierung bis zu 30 Prozent mit anschließender Restverrentung möglich
  • Nutzung von Kapitalmarktchancen durch fondsgebundene Rentenvarianten (bAV Direktgarant oder Vorsorgeinvest mit Garantieguthaben)
  • flexibler Rentenbeginn ab Vollendung des 62. Lebensjahres
  • Hartz-IV-Sicherheit: Die Direktversicherung wird nicht als verwertbares und anrechnungsfähiges Vermögen angesehen
  • Mitnahme bei Arbeitgeberwechsel möglich
  • Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos und der Hinterbliebenen möglich
  • individuelle Bestimmung der Höhe der Sicherheit in Form von Garantieleistungen (bAV Direktgarant oder Vorsorgeinvest mit Garantieguthaben)
  • Die Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen sind nicht abschließend und ersetzen weder eine Beratung noch ein Lesen der Vertragsbestimmungen, sondern dienen lediglich dazu, Ihnen einen ersten Überblick zu verschaffen.
  • Es handelt sich um fiktive Schadenbeispiele, die die Notwendigkeit und Vorteile einer Staatlich geförderten Altersvorsorge verdeutlichen sollen. Schadenbeispiele beinhalten keine rechtsverbindlichen Deckungszusagen im Schadenfall. Jeder Schadenfall wird vom Versicherer individuell geprüft.
  • Sie wünschen Abweichungen oder Sonderlösungen. Bitte sprechen Sie uns an, wir finden eine Lösung.

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