Basis Renteinvest
Mit der fondsgebundenen Rentenversicherung Basis Renteinvest fließt ein Großteil Ihrer Sparbeiträge in lukrative Investmentfonds. So nutzen Sie für Ihre Altersvorsorge nicht nur die staatliche Förderung, sondern profitieren außerdem von den Anlagechancen der Kapitalmärkte.
Basis Renteinvest ist ein Produkt der Schicht 1 gemäß dem Alterseinkünftegesetz. Sie sichert Ihnen mit staatlicher Förderung eine lebenslange monatliche Altersrente.
*Hinterbliebenenleistung im Todesfall
Im Falle des Todes in der Ansparphase erhalten Ihre Hinterbliebenen* eine Rentenzahlung aus dem zum Zeitpunkt des Todes vorhandenen Hinterbliebenenguthaben. Darüber hinaus kann auch für den Fall des Todes in der Rentenzahlungszeit eine Hinterbliebenenleistung vereinbart werden.
* Es gilt der gesetzliche Hinterbliebenenbegriff: Ehegatte/eingetragener Lebenspartner des Steuerpflichtigen und Kinder im Sinne des § 32 EStG.
Hintergründe der Zertifizierung
Mit dem Ziel, den Finanzämtern sowie den Kunden und den Produktanbietern mehr Handlungssicherheit zu geben und sicherzustellen, dass der abgeschlossene Vertrag den gesetzlichen Kriterien nachkommt, müssen für das Neugeschäft seit April 2010 alle Produkte von der BaFin bzw. dem BZSt zertifiziert werden.
Basis Renteinvest ist ein Produkt der Schicht 1 gemäß dem Alterseinkünftegesetz. Sie sichert Ihnen mit staatlicher Förderung eine lebenslange monatliche Altersrente.
Leistungen
- Lebenslange Rentenzahlung
- Flexibler Rentenbeginn ab Vollendung des 62. Lebensjahres
- Jährliche Zuzahlungsmöglichkeit bis zu den gesetzlichen Höchstgrenzen (23.362 EUR Ledige /46.724 EUR zusammen veranlagte Ehegatten und eingetragene Lebenspartner)
- Beitragsstundung bei Zahlungsschwierigkeiten
- Inflationsschutz durch „dynamische Beitragserhöhung“
- Angesammeltes Vermögen ist in der Ansparphase innerhalb gesetzlicher Grenzen insolvenz geschützt und Hartz IV- sicher
- Kombination mit Beitragsdepot möglich
- Hinterbliebenenschutz möglich*
- Zusätzliche – steuerlich geförderte – Absicherung der Berufsunfähigkeit möglich
*Hinterbliebenenleistung im Todesfall
Im Falle des Todes in der Ansparphase erhalten Ihre Hinterbliebenen* eine Rentenzahlung aus dem zum Zeitpunkt des Todes vorhandenen Hinterbliebenenguthaben. Darüber hinaus kann auch für den Fall des Todes in der Rentenzahlungszeit eine Hinterbliebenenleistung vereinbart werden.
* Es gilt der gesetzliche Hinterbliebenenbegriff: Ehegatte/eingetragener Lebenspartner des Steuerpflichtigen und Kinder im Sinne des § 32 EStG.
Zertifizierte Basisrente
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bzw. das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat das gesamte Basisrenten-Produktangebot der Zurich Gruppe Deutschland zertifiziert.Hintergründe der Zertifizierung
Mit dem Ziel, den Finanzämtern sowie den Kunden und den Produktanbietern mehr Handlungssicherheit zu geben und sicherzustellen, dass der abgeschlossene Vertrag den gesetzlichen Kriterien nachkommt, müssen für das Neugeschäft seit April 2010 alle Produkte von der BaFin bzw. dem BZSt zertifiziert werden.