Gerade Berufsanfänger und Selbstständige haben zum Berufsstart meist keine gesetzliche Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit. Die private Vorsorge ist für sie ganz entscheidend.
- Sofortschutz ab Antragseingang
- Vorsorgebonus durch anfängliche dreijährige Berufsunfähigkeitsleistung
- Möglichkeit, eine bis zu 3%ige Erhöhung der Erwerbsunfähigkeitsrente im Leistungsfall zu vereinbaren
- Möglichkeit zur späteren Vertragsanpassung an veränderte Lebenssituationen über Lebensphasenkonzept
- Kostenlose professionelle Unterstützung bei Rehabilitationsmaßnahmen
- Weltweiter Versicherungsschutz
Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeitsrente
Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer berufsunfähig bzw. erwerbsunfähig, so zahlen wir die Rente höchstens bis zum Ende der vereinbarten Leistungsdauer. Die Rente wird monatlich im Voraus gezahlt, erstmals zu Beginn des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Leistungsfall eingetreten ist.
Kundenfreundliche Bedingungen
Rückwirkende Leistungen auch bei verspäteter Anzeige
Weltweiter Versicherungsschutz
Lebensphasenkonzept: nachträgliche Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsfragen möglich
Organisatorische Hilfe bei Reha-Maßnahmen: Bei Eintritt des Versicherungsfalls organisiert Zurich kostenfrei die Möglichkeit zu einer Rehabilitations- und Berufsberatung durch anerkannte Fachleute.
Vorsorgebonus
Im Leistungsfall erhalten Sie für eine Dauer von drei Jahren bereits dann die vereinbarte Rente, wenn „nur“ der Fall der Berufsunfähigkeit festgestellt wird. Nach Ablauf der drei Jahre wird die Rente in gleicher Höhe weitergezahlt, wenn auch Erwerbsunfähigkeit besteht.
Mit unserem Vorsorgebonus bleiben Ihnen somit drei Jahre Zeit und vor allem finanzielle Mittel, um sich gegebenenfalls beruflich umzuorientieren, falls neben einer Berufsunfähigkeit nicht auch eine Erwerbsunfähigkeit eingetreten sein sollte.
Flexible Vertragsgestaltung
- Leistungsdauer kann gleich oder größer als die Versicherungsdauer festgelegt werden
- Leistungsdauer in allen Berufen bis zum 67. Lebensjahr vereinbar
- abgekürzte Beitragszahlungsdauer möglich
- Einschluss einer garantierten Rentendynamik im Leistungsfall möglich
- Wahl der Überschussverwendung: Beitragsverrechnung oder Erhöhung der Berufsunfähigkeitsleistung (BU-Bonus)