Betriebliche Altersvorsorge

Vorsorge

Betriebliche Altersvorsorge

Die gesetzliche Rente leistet keine ausreichende Versorgung im Alter. Als Arbeitnehmer ist es deshalb ratsam, eine ergänzende betriebliche Vorsorge abzuschließen. So sichern Sie sich nicht nur besser ab, sondern können zudem Steuern sparen.
Der Klassiker bei der betrieblichen Altersvorsorge ist die Direktversicherung. Viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben diesen Durchführungsweg gewählt. Die Direktversicherung eignet sich besonders für Arbeitnehmer, die frühzeitig in die betriebliche Altersvorsorge einsteigen wollen.

  • Beiträge zur Direktversicherung sind steuerfrei: bis zu 4 Prozent p. a. der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung, gegebenenfalls zuzüglich eines Betrags in Höhe von bis zu 1.800 EUR.
  • Für Beiträge von bis zu 4 Prozent p. a. der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung sind keine Sozialabgaben zu entrichten.
  • Wahlmöglichkeit zwischen laufenden Rentenzahlungen oder einmaliger Kapitalleistung. Alternativ ist auch eine Teilkapitalisierung bis zu 30 Prozent mit anschließender Restverrentung möglich.
  • bei Ausscheiden/Arbeitgeberwechsel unkomplizierte Übertragung oder Möglichkeit der privaten Fortführung
  • Altersvorsorge ist durch die Einschlussmöglichkeit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung auf individuelle Versorgungsbedürfnisse ausgerichtet
  • Rentenbeginn ab Vollendung des 62. Lebensjahres flexibel gestaltbar
  • Ansprüche bei Entgeltumwandlung ab Vertragsbeginn unverfallbar


Was ist eine Direktversicherung?

Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer einen Versicherungsvertrag auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Versicherte Person ist dabei der Arbeitnehmer.
Die Direktversicherung kann sowohl arbeitgeberfinanziert als auch arbeitnehmerfinanziert sein. Mischmodelle mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeteiligung sind ebenfalls möglich.


Besteuerung und Sozialversicherung

Beiträge in eine Direktversicherung sind bis zu 4 Prozent p. a. der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei.
Sofern es sich um eine Neuzusage handelt und kein nach § 40b EStG pauschalbesteuerter Vertrag besteht, können zusätzlich 1.800 EUR steuerfrei eingezahlt werden. Dieser Betrag ist jedoch von Beginn an sozialabgabenpflichtig.
Erst die zur Auszahlung kommenden Leistungen sind in voller Höhe zu versteuern - dann aber in der Regel mit einem geringeren Steuersatz als im aktiven Berufsleben. Pflichtversicherte und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte müssen aus diesen Leistungen zusätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.


Leistungen

  • lebenslange garantierte Rentenleistungen
  • Wahlmöglichkeit zwischen laufenden Rentenzahlungen oder einmaliger Kapitalleistung. Alternativ ist auch eine Teilkapitalisierung bis zu 30 Prozent mit anschließender Restverrentung möglich
  • Nutzung von Kapitalmarktchancen durch fondsgebundene Rentenvarianten (bAV Direktgarant oder Vorsorgeinvest mit Garantieguthaben)
  • flexibler Rentenbeginn ab Vollendung des 62. Lebensjahres
  • Hartz-IV-Sicherheit: Die Direktversicherung wird nicht als verwertbares und anrechnungsfähiges Vermögen angesehen
  • Mitnahme bei Arbeitgeberwechsel möglich
  • Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos und der Hinterbliebenen möglich
  • individuelle Bestimmung der Höhe der Sicherheit in Form von Garantieleistungen (bAV Direktgarant oder Vorsorgeinvest mit Garantieguthaben)
Die rückgedeckte Unterstützungskasse ist eine überbetriebliche Versorgungseinrichtung und übernimmt die Verwaltung und Abwicklung der betrieblichen Altersvorsorge. Arbeitnehmer können in unbegrenzter Höhe steuerfrei in die Unterstützungskasse einzahlen. Deshalb ist der Durchführungsweg besonders für Bezieher höherer Einkommen interessant.  


  • Senkung der Lohnnebenkosten durch Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Entgeltumwandlung bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG West)
  • Beiträge zur Unterstützungskasse sind unbegrenzt lohnsteuerfrei
  • Minimierung des eigenen Verwaltungsaufwands
  • Verlagerung der zugesagten Versorgungsverpflichtungen auf die Zurich Deutscher Herold überbetriebliche Unterstützungskasse e. V.
  • bilanzneutrale Versorgungsleistungen und somit Stärkung der Liquidität des Unternehmens


Leistungen

Vorsorgeleistung wahlweise als Kapitalauszahlung oder Rentenzahlung
Nutzung von Kapitalmarktchancen durch fondsgebundene Kapitalvariante inklusive Garantieleistungen
jährliche Wertbestätigung über den aktuellen Stand der Höhe der Versorgung
flexibler Rentenbeginn ab Vollendung des 62. Lebensjahres
zusätzliche Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos und der Hinterbliebenen möglich
  • Die Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen sind nicht abschließend und ersetzen weder eine Beratung noch ein Lesen der Vertragsbestimmungen, sondern dienen lediglich dazu, Ihnen einen ersten Überblick zu verschaffen.
  • Es handelt sich um fiktive Schadenbeispiele, die die Notwendigkeit und Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung verdeutlichen sollen. Schadenbeispiele beinhalten keine rechtsverbindlichen Deckungszusagen im Schadenfall. Jeder Schadenfall wird vom Versicherer individuell geprüft.
  • Sie wünschen Abweichungen oder Sonderlösungen. Bitte sprechen Sie uns an, wir finden eine Lösung.

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