Direktversicherung
Der Klassiker bei der betrieblichen Altersvorsorge ist die Direktversicherung. Viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben diesen Durchführungsweg gewählt. Die Direktversicherung eignet sich besonders für Arbeitnehmer, die frühzeitig in die betriebliche Altersvorsorge einsteigen wollen.
Die Direktversicherung kann sowohl arbeitgeberfinanziert als auch arbeitnehmerfinanziert sein. Mischmodelle mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeteiligung sind ebenfalls möglich.
Sofern es sich um eine Neuzusage handelt und kein nach § 40b EStG pauschalbesteuerter Vertrag besteht, können zusätzlich 1.800 EUR steuerfrei eingezahlt werden. Dieser Betrag ist jedoch von Beginn an sozialabgabenpflichtig.
Erst die zur Auszahlung kommenden Leistungen sind in voller Höhe zu versteuern - dann aber in der Regel mit einem geringeren Steuersatz als im aktiven Berufsleben. Pflichtversicherte und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte müssen aus diesen Leistungen zusätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
- Beiträge zur Direktversicherung sind steuerfrei: bis zu 4 Prozent p. a. der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung, gegebenenfalls zuzüglich eines Betrags in Höhe von bis zu 1.800 EUR.
- Für Beiträge von bis zu 4 Prozent p. a. der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung sind keine Sozialabgaben zu entrichten.
- Wahlmöglichkeit zwischen laufenden Rentenzahlungen oder einmaliger Kapitalleistung. Alternativ ist auch eine Teilkapitalisierung bis zu 30 Prozent mit anschließender Restverrentung möglich.
- bei Ausscheiden/Arbeitgeberwechsel unkomplizierte Übertragung oder Möglichkeit der privaten Fortführung
- Altersvorsorge ist durch die Einschlussmöglichkeit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung auf individuelle Versorgungsbedürfnisse ausgerichtet
- Rentenbeginn ab Vollendung des 62. Lebensjahres flexibel gestaltbar
- Ansprüche bei Entgeltumwandlung ab Vertragsbeginn unverfallbar
Was ist eine Direktversicherung?
Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer einen Versicherungsvertrag auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Versicherte Person ist dabei der Arbeitnehmer.Die Direktversicherung kann sowohl arbeitgeberfinanziert als auch arbeitnehmerfinanziert sein. Mischmodelle mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeteiligung sind ebenfalls möglich.
Besteuerung und Sozialversicherung
Beiträge in eine Direktversicherung sind bis zu 4 Prozent p. a. der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei.Sofern es sich um eine Neuzusage handelt und kein nach § 40b EStG pauschalbesteuerter Vertrag besteht, können zusätzlich 1.800 EUR steuerfrei eingezahlt werden. Dieser Betrag ist jedoch von Beginn an sozialabgabenpflichtig.
Erst die zur Auszahlung kommenden Leistungen sind in voller Höhe zu versteuern - dann aber in der Regel mit einem geringeren Steuersatz als im aktiven Berufsleben. Pflichtversicherte und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte müssen aus diesen Leistungen zusätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
Leistungen
- lebenslange garantierte Rentenleistungen
- Wahlmöglichkeit zwischen laufenden Rentenzahlungen oder einmaliger Kapitalleistung. Alternativ ist auch eine Teilkapitalisierung bis zu 30 Prozent mit anschließender Restverrentung möglich
- Nutzung von Kapitalmarktchancen durch fondsgebundene Rentenvarianten (bAV Direktgarant oder Vorsorgeinvest mit Garantieguthaben)
- flexibler Rentenbeginn ab Vollendung des 62. Lebensjahres
- Hartz-IV-Sicherheit: Die Direktversicherung wird nicht als verwertbares und anrechnungsfähiges Vermögen angesehen
- Mitnahme bei Arbeitgeberwechsel möglich
- Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos und der Hinterbliebenen möglich
- individuelle Bestimmung der Höhe der Sicherheit in Form von Garantieleistungen (bAV Direktgarant oder Vorsorgeinvest mit Garantieguthaben)